Wenn Sie Geschäfte mit verbundenen juristischen Personen tätigen, sind Sie gemäß dem Gewinnsteuergesetz der Föderation Bosnien und Herzegowina verpflichtet, einmal jährlich eine Verrechnungspreisstudie durchzuführen.
Als nahestehende Personen eines Steuerpflichtigen gelten:
a) natürliche Personen – Bürger, die durch familiäre Beziehungen verbunden sind: Ehegatten und Lebenspartner, adoptierte Nachkommen und Nachkommen von Adoptierten, Eltern, Adoptiveltern, Geschwister und deren Nachkommen, Großeltern und deren Nachkommen als Geschwister und Eltern eines Ehegatten oder Lebenspartners -Rechtspartner. -Rechtspartner;
b) eine juristische Person und jede natürliche Person, die direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Wertes oder der Anzahl der Anteile oder Stimmrechte dieser juristischen Person besitzt;
c) zwei oder mehr juristische Personen, wenn eine natürliche Person oder ein Dritter direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Wertes oder der Anzahl der Anteile oder Stimmrechte jeder juristischen Person besitzt.
Darüber hinaus gilt als nahestehende Person auch, wer entschlossen ist, mit dem Steuerpflichtigen wissentlich eine Geschäftsbeziehung mit dem Ziel der Gewinnabführung einzugehen. In solchen Fällen wird die einzelne Transaktion unter den Umständen einer verbundenen Partei ausgeführt.
Wenn Sie eine Verrechnungspreisstudie benötigen, kontaktieren Sie unser Team bitte über unsere Website oder telefonisch, je nachdem, was für Sie bequemer ist.