• Obavljeno 19/12/2023
  • u kategoriji Nachricht

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes

Im Amtsblatt der FBiH, Nr. 97/23 vom 15.12.2023. Im Jahr 2018 wurden die Vorschriften zur Änderung der Vorschriften zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes veröffentlicht.

Die vorgenannten Änderungen betreffen Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e). Das Regelwerk zur Umsetzung des Einkommensteuergesetzes („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 48/2021, 77/2021, 20/2022, 57/2022, 5/2023, 85/2023), die nun lautet:

(1) Gemäß Artikel 5 Nummer 3 des Gesetzes sind Leistungen und andere Einkünfte außer Gehalt, die erworben werden auf der Grundlage von:

a) Gesetz über die Rechte demobilisierter Veteranen und ihrer Familienangehörigen („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 54/19),

b) Gesetz über die Sonderrechte der Empfänger von Kriegsauszeichnungen und Orden sowie ihrer Familienangehörigen („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“ Nr. 70/05, 70/06, 9/10, 90/17),

c) Das Gesetz über die Rechte von Verteidigern und ihren Familienangehörigen („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 33/04, 56/05, 70/07, 9/10 und 90/17) und kantonale Gesetze zur Regelung die Rechte der Verteidiger und ihrer Familienangehörigen,

d) Gesetz über die Grundlagen des Sozialschutzes, den Schutz ziviler Kriegsopfer und den Schutz von Familien mit Kindern („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 36/99, 54/04, 39/06, 14/09 , 45/16 und 40/18 ) und kantonale Gesetze über die soziale Sicherung, den Schutz ziviler Kriegsopfer und den Schutz von Familien mit Kindern,

e) Vorschriften über die Zahlung von Unterstützung durch den Arbeitgeber („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 96/23).

Daher können Arbeitgeber gemäß dem Regelwerk zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes und in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Zahlung von Unterstützung durch Arbeitgeber („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 96/23) Arbeitnehmern eine Unterstützung in Höhe von maximal 2.520,00 KM zahlen, ohne dass eine Einkommensteuerpflicht besteht. Die Zahlung kann in einer Summe oder in Teilen bis zu insgesamt sechs Tranchen erfolgen.

Außerdem wurde der Satz „Eine Krankheit oder körperliche Verletzung wird für Steuerzwecke durch einen Befund, eine Bewertung und eine Stellungnahme des Instituts für ärztliche Begutachtung des Gesundheitszustands nachgewiesen“ gestrichen und lautet nun:

(17) Unter einer schweren Krankheit im Sinne von Absatz (15) Buchstabe b) dieses Artikels sind folgende Krankheiten zu verstehen: akute Tuberkulose, bösartige Erkrankungen, endemische Nephropathie, chirurgische Eingriffe an Herz und Gehirn, alle Arten von degenerativen Erkrankungen des Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Herzinfarkt und Hirninfarkt, Erkrankungen des Muskelsystems, Lähmungen und andere durch Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit bestimmte schwere Erkrankungen sowie schwere Körperverletzungen.

Die neue Verordnung tritt am 16. Dezember 2023 in Kraft.

Aktie
Aktie
Senden
Aktie
Aktie

Ähnliche Posts

Alle Beiträge