• Obavljeno 27/01/2025
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Verordnung der Republik Srpska über Anreizfonds für 2025

Die Verordnung über die Gewährung von Anreizen zur Erhöhung der Arbeitnehmergehälter wurde im Amtsblatt der RS, Nr. 4, vom 24. Januar 2025 veröffentlicht.

Artikel 5 führt die vorherrschenden Tätigkeiten der Wirtschaftssubjekte auf, die Anspruch auf Anreize haben. Auch der Groß- und Einzelhandel ist aufgeführt.

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gehalt des Arbeitnehmers im Berechnungszeitraum höher ist als die ursprüngliche Gehaltssumme.

Das Ministerium für Wirtschaft und Unternehmertum setzt gemeinsam mit der Steuerverwaltung der RS ​​das Verfahren zur Gewährung von Anreizen um.

Der Antrag ist innerhalb der Fristen vom 01.01. an das Ministerium zu stellen. bis 01.03.2025 für den Abrechnungszeitraum vom 01.07. bis 31.12.2024 und vom 01.07. bis 31.08.2025. für den Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 30.06.2025.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Anwendung und nach erfolgreicher Übermittlung wird ein Barcode vergeben. Der ausgedruckte, unterschriebene und beglaubigte Antrag wird dann persönlich oder per Post beim Ministerium eingereicht.

Die Steuerverwaltung der RS ​​prüft und bestimmt die Höhe der Anreizmittel.

Der Beschluss tritt am 25. Januar 2025 in Kraft.

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