Die Verordnung über Unterstützungsleistungen für die Bevölkerung aufgrund des Anstiegs des Verbraucherpreisindex wurde im Amtsblatt des FBIH Nr. 55 vom 13. Juli 2022 veröffentlicht.
Arbeitgeber auf dem Gebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina können (müssen aber nicht) einem Arbeitnehmer bis spätestens 31. Dezember 2022 eine einmalige Leistung in Höhe von maximal 1.080 KM zahlen. Die Zahlung ist steuerfrei (es werden weder Beiträge noch Steuern berechnet) und erfolgt ausschließlich auf die Transaktionskonten des Mitarbeiters (keine Barauszahlung).
In der Verordnung wurden keine sukzessiven Zahlungen definiert, d. h. Zahlung in mehreren Raten, wie von den Arbeitgebern vorgeschlagen. Es ist möglich, dass dieser Teil der Verordnung geändert wird.