Im „Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“ Nr. 80/2023 vom 23.11.2023. Im Jahr 2011 wurde eine Änderung des bosnisch-herzegowinischen Mehrwertsteuergesetzes veröffentlicht.
Die Änderung betrifft eine Erhöhung der Schwelle für die Registrierungspflicht von derzeit 50.000 auf 100.000 km.
Nachfolgend finden Sie den Text der Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes.
Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 80/23
Basierend auf Artikel IV. 4. a) der Verfassung von Bosnien und Herzegowina hat die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina auf der 10. Sitzung des Repräsentantenhauses am 22. August 2023 und auf der 11. Sitzung des Hauses der Völker am 23. November 2023, angenommen
GESETZ
ZUR ÄNDERUNG DES MEHRWERTSTEUERGESETZES
Artikel 1.
Im Gesetz über die Mehrwertsteuer („Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“, Nr. 9/05, 35/05, 100/08, 33/17 und 46/23) in Artikel 57 Absatz 1 die Worte: „50.000 KM “ werden durch die Worte „100.000 KM“ ersetzt.
Artikel 2.
Dieses Gesetz tritt am achten Tag nach seiner Veröffentlichung im „Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“ in Kraft.
Nummer 01,02-02-1-1261/23
- November 2023
Sarajevo
Vorsitzende
Repräsentantenhaus
Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina
Marinko Čavara, s. R.
Vorsitzende
Haus der Völker
Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina
Kemal Ademović, s. R.