• Obavljeno 05/04/2023
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Änderung der Verordnung zur Erstattung von Dienstreisekosten

Im „Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“ Nr. 31/23 vom 28.04.2023. Die Verordnung über die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen wurde geändert.

Eine der wesentlichen Änderungen ist die Streichung des bisherigen Artikels 6 Absatz 4, in dem es heißt, dass sich Tagegeld und Zuschuss zu warmen Mahlzeiten gegenseitig ausschließen. Damit endet die Beschränkung der Bezahlung warmer Mahlzeiten für Mitarbeiter, die auf Dienstreisen geschickt werden.

Nachfolgend finden Sie die Verordnung.

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erstattung von Dienstreisekosten

Artikel 1.

In der Verordnung über die Erstattung von Ausgaben für Geschäftsreisen („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 44/16 und 50/16) werden in Artikel 1 die Worte „Personen gemäß Artikel 11a“ eingefügt. des Gesetzes über den öffentlichen Dienst in der Föderation Bosnien und Herzegowina“ werden gestrichen.

Artikel 2.

In Artikel 4 Absatz (1) wird das Wort „umfassen“ durch die Wörter „umfassen kann“ ersetzt.

Artikel 3.

In Artikel 6 wird Absatz (4) gestrichen.

Der bisherige Absatz (5) wird Absatz (4).

Artikel 4.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im „Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“ in Kraft.

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