• Obavljeno 29/06/2022
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Jahresurlaub – gemäß dem Arbeitsgesetz der Föderation Bosnien und Herzegowina

Jeder erwachsene Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in jedem Kalenderjahr, der mindestens 20 und höchstens 30 Arbeitstage umfassen muss. Ein geringfügig Beschäftigter hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von mindestens 24 Arbeitstagen. Der Jahresurlaub kann länger als 30 Arbeitstage dauern, wenn dies durch einen Tarifvertrag geregelt ist und je nach Art der Beschäftigung und der Arbeitsbedingungen.

Handelt es sich um eine erste Anstellung oder liegt zwischen zwei Arbeitsverhältnissen eine Unterbrechung von mehr als 15 Tagen vor, entsteht der Urlaubsanspruch nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Besteht nach den vorstehenden Regelungen kein Anspruch auf Jahresurlaub, so hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens einen Tag Jahresurlaub für jeden vollendeten Arbeitsmonat.

Der Jahresurlaub kann in zwei Teilen genommen werden, wobei der erste Teil ununterbrochen mindestens 12 Arbeitstage im Kalenderjahr und der zweite Teil spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden muss. Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr. Darüber hinaus kann ein Arbeitnehmer einen Tag Jahresurlaub nehmen, wann immer er möchte, sofern er den Arbeitgeber mindestens drei Tage im Voraus darüber informiert.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer sieben Tage vor Inanspruchnahme des Jahresurlaubs eine schriftliche Urlaubsentscheidung zuzustellen, in der die Dauer des Jahresurlaubs und der Zeitraum seiner Inanspruchnahme angegeben sind.

Bei weiteren Fragen können Sie uns per E-Mail unter info@respect.ba oder direkt telefonisch unter 033/719-400 kontaktieren.

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