Im „Amtsblatt des BIH“, Nummer 47/22 vom 19.7.2022. Im Jahr 2018 wurde die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Umsatzsteuergesetz veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen Neuregelungen zur Besteuerung von Immobilienverkäufen, Hinweise zum Ausfüllen der Umsatzsteuererklärungen, Pflichten bei Tätigkeiten im Baubereich, die mehrwertsteuerliche Behandlung von Transportleistungen sowie die mehrwertsteuerliche Behandlung von Verkäufen in Freizonen.
Änderungen der Verordnung treten am 27. Juli 2022 in Kraft. und Sie können sie auf der Seite des Amtsblatts unter folgendem Link herunterladen: http://www.sluzbenilist.ba/page/akt/iSXclb13mLM=