Die Verordnung zum Mindestlohn des FBIH für 2025 wurde im Amtsblatt des FBIH Nr. 104/24 vom 31. Dezember 2024 veröffentlicht.
Der Mindestlohn ist für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 auf einen Nettobetrag von 1.000,00 KM festgelegt, brutto1 beträgt er 1.562,00 KM.
Außerdem wurde die Verordnung über die Auszahlung der Beihilfe durch den Arbeitgeber geändert, wonach die letzte Tranche spätestens am 31. Januar 2025 ausgezahlt werden kann. Jahr.