Im Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nummer 2/23 vom 13.01.2023. Der Beschluss zur Höhe des Mindestlohns für das Jahr 2023 wurde veröffentlicht. Er wird netto 596,00 KM betragen.
Nachfolgend legen wir die Entscheidung in ihrer Gesamtheit dar.
Gemäß Artikel 78 Absatz (1) des Arbeitsgesetzes („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 26/16, 89/18 und 44/22) und Art. 5 und 6 Absatz (1) der Verordnung über die Methode zur Berechnung und Anpassung des Mindestlohns („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 106/21), nach Konsultationen mit dem Wirtschafts- und Sozialrat, die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina auf ihrer 346. Sitzung am 12.01.2023. Jahre, bringt
ENTSCHEIDUNG
ÜBER DEN MINDESTLOHNBETRAG FÜR 2023
ICH.
Der Mindestlohn wird für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 auf einen Nettobetrag von 596,00 KM festgelegt.
II.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im „Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“ in Kraft.