Der Beschluss über den Mitgliedsbeitrag für die Außenhandelskammer für das Jahr 2024 wurde im Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 10/24, vom 07.02.2024 veröffentlicht.
Es ist beigefügt und tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Der maximale monatliche Mitgliedsbeitrag für ein einzelnes Mitglied darf gemäß den offiziellen Daten der Statistikbehörde von Bosnien und Herzegowina im Jahr 2023 nicht höher sein als drei durchschnittliche Nettogehälter in Bosnien und Herzegowina.
Der monatliche Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 25,00 KM.
Bei einem Kammermitglied, das für das Jahr 2023 mehr als 50 % seiner Gesamteinkünfte aus ausländischen Märkten (Export) erwirtschaftet, wird die errechnete Mitgliedsbeitragsschuld um 20 % gekürzt.