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Steuervertretung

Ein Steuerpflichtiger, der keinen Sitz in Bosnien und Herzegowina hat, nicht in Bosnien und Herzegowina ansässig ist und mit Waren und Dienstleistungen in Bosnien und Herzegowina handelt, muss gemäß dem Mehrwertsteuergesetz von Bosnien und Herzegowina, Artikel 60 und Artikel 7 der Verordnung seinen Steuervertreter in Bosnien und Herzegowina registrieren und ernennen.

Die Steuervertretung ist so definiert, dass sowohl der Steuerpflichtige als auch der Vertreter oder Bevollmächtigte gesamtschuldnerisch für die nach dem Gesetz berechnete Mehrwertsteuer haften.

Wir registrieren Sie im Mehrwertsteuersystem von Bosnien und Herzegowina und sind Ihr Steuervertreter.

Als Ihr Steuervertreter verpflichten wir uns, Mehrwertsteuer einzureichen, Mehrwertsteuer zu erklären, Mehrwertsteuer zu zahlen und diese zu erstatten.

Wir werden die Steuervertretung nach Abschluss des Projekts oder Ihrer Aktivitäten in Bosnien und Herzegowina aus dem System der Steuerzahler in Bosnien und Herzegowina abmelden.

Seien Sie sicher, dass unsere erfahrene Steuerberater Ihnen eine Lösung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anbieten.